Liebe Bürger:innen der Stadt Werne,
nach der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 12.06.2024, bei der die BIN anwesend war, waren wir sehr
schockiert über das Demokratieverständnis der Verwaltung und der meisten Fraktionen im Stadtrat.
Aus diesem Grund möchten wir Ihnen als Wähler:innen der Fraktionen im Stadtrat zu einigen Punkten, die
bereits in den letzten Tagen erwähnt oder auch nicht erwähnt worden sind, einige Informationen bzw.
Gedankenanstöße geben.
Herr Hübchen von der SPD erklärte u. a., dass das zweistufige Briefwahlverfahren bereits gelebte Praxis ist und
die Wähler:innen mit der Anforderung der Wahlunterlagen sicherlich kein Problem haben. Leider ignoriert Herr
Hübchen dabei die Fakten. Bei der letzten Kommunalwahl 2020 haben in Werne 46,5% Briefwahl gemacht.
Mehr als die Hälfte ist zur Wahlurne in über 20 Wahllokalen gegangen, die es aber bei dem von der Verwaltung
und den Fraktionen geplanten Verfahren nicht mehr geben wird. Somit wird es für diese Wähler:innen
absolutes Neuland sein und anders als beim einstufigen Wahlverfahren müssen der/die Wähler:innen die
Wahlunterlagen extra anfordern.
Fazit BIN: Das Wahlverhalten von der Hälfte der Wähler:innen wird einfach ignoriert.
Nach dem Bürgerentscheid 2021 wurden von einigen Ratsmitgliedern Aussagen getätigt, dass man bei einer
Wahlbeteiligung von nur 36,33% nicht von einem repräsentativen Wahlergebnis reden kann. Drei Jahre später
ignorieren die gleichen Ratsmitglieder alle vorliegen Informationen, dass das einstufige Wahlverfahren genau
diese damals kritisierte Wahlbeteiligung erhöht.
Die BIN hat seit fast zwei Jahren u.a. Städte benannt, die das einstufige Verfahren in ihrer Satzung verankert
haben, z.T. sogar mit Kostennennung. Die Fraktion der Grünen verweisen im Rat u. a. auf 10
Städte/Gemeinden/Kreise, die das einstufige Briefwahlverfahren in Ihrer Satzung haben. Die Verwaltung beruft
sich in ihrer Empfehlung auf eine dieser 10 Städte, nämlich die Stadt Herten, die wieder zurück auf das
zweistufige gewechselt hat. Aus diesem Grund favorisiert die Verwaltung in Werne dieses Verfahren. Das
bedeutet, dass die Verwaltung sich auf 10% der Städte beruft, obwohl die anderen 90% für das einstufige
Verfahren sind. Hier wird also der absoluten Minderheit mehr Glauben geschenkt als der überragenden
Mehrheit.
Fazit BIN: Die Fakten interessieren nicht, sonst hätte man sich mit den anderen 9 Städten auch unterhalten
müssen.
In diesem Zusammenhang verweist die Verwaltung weiterhin darauf, dass man für das einstufige Verfahren
externe Dienstleister benötigt und es sehr schwierig sei, geeignete zu finden, die dann innerhalb von 3–4
Wochen die Unterlagen verschicken können. Hier stellen sich gleich zwei Fragen. Mit welchen Dienstleistern
hat man gesprochen und hat man sich auch mit anderen Städten außer Herten unterhalten? Warum hat man
nur 3–4 Wochen Zeit?
Es gibt für das gesamte Verfahren des Bürgerentscheids eine recht klar definierte Zeitschiene und die dauert
vom Einreichen des Bürgerbegehrens bis Versendung der Wahlunterlagen mindestens 7 Wochen bis zu 5
Monaten.
Fazit BIN: Die Fakten sind anscheinend in der Beschlussvorlage für den Ausschuss nur einseitig und nicht
umfänglich genannt worden.
Zum Schluss bitten wir Sie, darüber nachzudenken, was die Stadt nun mit dieser Satzungsänderung auf das
zweistufiges Briefwahlverfahren ohne Wahllokale bezwecken möchte.
Die Position der BIN zum einstufigen Briefwahlverfahren wurde bereits mehrfach an die Ratsfraktionen klar
formuliert, aber wie sehen Sie, die Wähler:innen unserer Heimatstadt das? Sind Sie nach diesen Informationen
und Gedankenanstößen auch für die Stärkung der direkten Demokratie und somit für das einstufige
Briefwahlverfahren?
Quellen:
Kommunalwahlen 2020 in NRW (wahlergebnisse.nrw)
Bürgerentscheid zum Regionalen Kooperationsstandort – Stadt Werne–